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Felix Bochmann – Head of Sales & Busi­ness Deve­lo­p­ment – bei 1000°DIGITAL lei­tet das Ver­triebs­team und ist Ihr Ansprech­part­ner, wenn Sie über den Ein­satz von digi­ta­len Assis­ten­ten bzw. Chat­bots nach­den­ken.
Im fol­gen­den Bei­trag spricht er über per­sön­li­che Erfah­run­gen sowie Beden­ken von Kun­den in Eva­lu­ie­rungs­ge­sprä­chen. Vor allem aber gibt er Emp­feh­lun­gen, wie Unter­neh­men bis zu 70% der Chat­bot Kos­ten durch För­der­pro­gram­me der jewei­li­gen Bun­des­län­der redu­zie­ren kön­nen und so den Ein­satz sowie die Ent­wick­lung eines eige­nen Chat­bots finan­zier­bar machen.

Die Fra­ge nach dem Preis!

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Felix Bochmann: „Bei all unse­ren Pit­ches und Bera­tungs­ge­sprä­chen zu Chat­bots kommt frü­her oder spä­ter die Fra­ge nach dem Preis.
Logisch, denn Chat­bots sind letz­ten Endes auch nur ein Soft­ware­pro­dukt, bei wel­chem vor dem Ein­satz eine Kos­ten-Nut­zen-Rech­nung steht. Für jedes Soft­ware­un­ter­neh­men und für mich als Ver­triebs­lei­ter ist dies immer ein heik­ler Moment, bei dem man stets hofft, dass das Gespräch nicht schon zu Ende ist bevor es offi­zi­ell been­det wur­de. Klar, man hat ein indi­vi­du­el­les Lösungs­kon­zept erar­bei­tet, argu­men­tiert über Leis­tung und und und – wir Ver­trieb­ler ken­nen das nur zu gut.“

Doch für Unter­neh­men, die Chat­bots ein­set­zen wol­len, gibt es finan­zi­el­le Hilfen.

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Ein guter Chat­bot, der nicht nach der drit­ten hilf­lo­sen Ant­wort weg­ge­klickt wird, kos­tet Zeit von guten Ent­wick­lern und Redak­teu­ren und damit Geld. Ein sol­ches Invest­ment in eine neue Soft­ware ist aber för­der­fä­hig, solan­ge das Unter­neh­men als klein- und mit­tel­stän­di­sches Unter­neh­men gilt. Je nach Bun­des­land liegt eine Ober­gren­ze bei 100 bis 250 Beschäf­tig­ten bei Antrag­stel­lung. Auch steht das Geld je Regi­on und För­der­pro­gramm für ver­schie­de­ne Schwer­punk­te und in unter­schied­li­chen Höhen zur Ver­fü­gung. In NRW und Sach­sen-Anhalt sind es für Digi­ta­li­sie­rungs­maß­nah­men (u.a. Chat­bot Kos­ten) von KMU sogar bis 70% der för­der­fä­hi­gen Ausgaben.

Wir haben recher­chiert und nach Bun­des­län­dern geord­net attrak­ti­ve För­der­pro­gram­me zur Digi­ta­li­sie­rung von Geschäfts­pro­zes­sen (E-Busi­ness) zusam­men­ge­fasst, um Ihre Chat­bot Kos­ten zu reduzieren:

Wie Kos­ten für die Chat­bot-Ent­wick­lung durch För­de­run­gen der Bun­des­län­der über­nom­men bzw. mini­miert wer­den können.


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Bay­ern – Digitalbonus

Der Frei­staat Bay­ern unter­stützt im Rah­men der „Zukunfts­stra­te­gie Bay­ern Digi­tal” klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) bei der Finan­zie­rung von Digitalisierungsvorhaben.

För­der­fä­hig sind hier KMU außer Ange­hö­ri­ge der Frei­en Berufe.

Im Digi­talbo­nus Stan­dard sind bis zu 50% der zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben bei klei­nen Unter­neh­men und bis zu 30% bei mitt­le­ren Unter­neh­men, max. jedoch 10.000 € förderfähig.

Im Digi­talbo­nus Plus gibt es für Maß­nah­men mit beson­de­rem Inno­va­ti­ons­ge­halt zu 50% der zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben bei klei­nen Unter­neh­men und bis zu 30% bei mitt­le­ren Unter­neh­men, max. jedoch 50.000 €. Die Baga­tell­gren­ze beträgt 4.000 €.

Alle Infos dazu fin­den Sie hier.


Baden-Würt­tem­berg – Digitalisierungsprämie

Die Digi­ta­li­sie­rungs­prä­mie ver­bin­det die Zuschuss­för­de­rung des Minis­te­ri­ums für Wirt­schaft, Arbeit und Woh­nungs­bau mit einem zins­ver­bil­lig­ten Dar­le­hen von uns. Sie erhal­ten den Zuschuss in Form eines Til­gungs­zu­schus­ses, der die Rück­zah­lung des Dar­le­hens mindert.

Für KMU mit maxi­mal 100 Beschäf­tig­ten gibt es in Baden-Würt­tem­berg Dar­le­hen und Til­gungs­zu­schüs­se (5.000 bis 50.000 €, 10% von 50.001 bis 100.000 €).

Alle Infos dazu fin­den Sie hier.


Bran­den­burg – BIG Digital

Mit dem För­der­pro­gramm unter­stützt Sie das Minis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie des Lan­des Bran­den­burg (MWE) über die ILB bei Maß­nah­men des Wis­sens- und Tech­no­lo­gie­trans­fers, bei der Durch­füh­rung von Inno­va­ti­ons­pro­jek­ten und bei Digitalisierungsmaßnahmen.

Das MWE-För­der­pro­gramm BIG (Minis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie) unter­stützt Unter­neh­men (KMU) bei der Vor­be­rei­tung und Umset­zung von Digi­ta­li­sie­rungs­pro­zes­sen, solan­ge es auf Gewinn­erzie­lung aus­ge­rich­tet ist und sei­nen Sitz oder eine Betriebs­stät­te im Land Bran­den­burg hat. Dies gilt auch für freie Beru­fe. Ver­ei­ne und gemein­nüt­zi­ge Ein­rich­tun­gen sind von der För­de­rung in der BIG – Richt­li­nie ausgeschlossen.

Im BIG-Digi­tal gibt es im Wege der Anteil­fi­nan­zie­rung (50%) maxi­mal jeweils 50.000 € für das Modul Bera­tung und Schu­lung (Lauf­zeit bis 6 Mona­te) und maxi­mal 500.000 € für das Modul Imple­men­tie­rung (Lauf­zeit bis 36 Monate). 

Man kann den Bran­den­bur­gi­schen Inno­va­ti­ons­gut­schein nach einem bestä­tig­ten Bera­tungs­ge­spräch mit der Wirt­schafts­för­de­rung Land Bran­den­burg GmbH bei der ILB beantragen.

Alle Infos dazu fin­den Sie hier.


NRW – Inno­va­tions- und Digitalisierungsgutschein

Das Minis­te­ri­um für Wirt­schaft, Inno­va­ti­on, Digi­ta­li­sie­rung und Ener­gie des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len (MWI­DE) hat ein För­der­pro­gramm spe­zi­ell für den inno­va­ti­ven Mit­tel­stand auf­ge­legt. Unter dem gemein­sa­men Dach „Mittelstand.innovativ!“ umfasst es die För­der­li­ni­en „Inno­va­tions- und Digitalisierungsassistent(in)“ sowie den „Inno­va­tions- und Digitalisierungsgutschein“.

Zur Ver­fü­gung ste­hen dabei:

  • Digi­ta­li­sie­rungs­gut­schein A – Ana­ly­se und Bewer­tung: Sta­tus quo-Ana­ly­se des Digi­ta­li­sie­rungs­gra­des im Unter­neh­men („Digi­ta­li­sie­rungs­check”) oder Erfas­sung des Gra­des der IT-Sicherheit
  • Digi­ta­li­sie­rungs­gut­schein B – Befä­hi­gung und Umset­zung: Durch­füh­rung inno­va­ti­ver Lösun­gen zur Rea­li­sie­rung von Digi­ta­li­sie­rungs­maß­nah­men im Unternehmen.
  • Inno­va­ti­ons­gut­schein B (Bera­tung) für eine wis­sen­schaft­li­che und tech­ni­sche Bera­tung sowie Mach­bar­keits­stu­di­en und Markt- und Tech­no­lo­gie­re­cher­chen­In­no­va­ti­ons­gut­schein F+E (For­schung und Ent­wick­lung) für die Aus­ge­stal­tung von ers­ten Pro­dukt­ideen und Pro­to­ty­pen sowie Sys­tem und Prozessoptimierungen

Die Höhe der För­de­rung beträgt bis zu 40%, bei klei­nen Unter­neh­men bis zu 70% der för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben. Die Gut­schei­ne haben einen Wert von 10.000 bis 15.000 €. Jedes Unter­neh­men kann inner­halb von zwei Jah­ren zwei För­der­bau­stei­ne in Anspruch neh­men, sofern sie auf­ein­an­der auf­bau­en. Pro­jek­te soll­ten inner­halb eines Jah­res abge­schlos­sen werden.

Alle Infos dazu fin­den Sie hier.


Sach­sen – SAB E-Business

Mit dem Pro­gramm „E-Busi­ness“ unter­stüt­zen wir KMU bei der Ein­füh­rung und Wei­ter­ent­wick­lung fort­schritt­li­cher Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gien. […]
Zuschüs­se wer­den bei­spiels­wei­se für die Pla­nung, Kon­zi­pie­rung und Vor­be­rei­tung von Pro­jek­ten, den Kauf von Soft­ware und dafür not­wen­di­ger Hard­ware oder die Ein­füh­rung von ent­wi­ckel­ten Lösun­gen gewährt.

För­de­run­gen gibt es über die Säch­si­sche Auf­bau­bank (SAB) für KMU aus Hand­werk, Han­del, Dienst­leis­tung, der Kul­tur- und Krea­tiv­wirt­schaft, Ange­hö­ri­ge der Frei­en Beru­fe sowie Exis­tenz­grün­der für

  • Pla­nung, Kon­zi­pie­rung und Vor­be­rei­tung von Pro­jek­ten (max. 5 Tage á 900€) 
  • tech­ni­sche Realisierung 
  • Erwerb von Soft­ware und für deren Nut­zung not­wen­di­ge Hardware
  • Ein­füh­rung der ent­wi­ckel­ten Lösun­gen, inkl. Schulungen 

Ein Zuschuss beträgt hier max. 50% bis 50.000 € (10% Bonus bei tarif­li­chen oder tarif­glei­chen Löhne).

Nicht zuwen­dungs­fä­hig sind Aus­ga­ben für Stan­dard­soft­ware, iso­lier­te Inter­net­prä­sen­ta­tio­nen, Betriebs­kos­ten, Lea­sing-, Lizenz- und ver­gleich­ba­re Model­le sowie phy­si­sche und bau­li­che Maßnahmen. 

Alle Infos dazu fin­den Sie hier.


Sach­sen-Anhalt – Digi­tal Innovation

Mit Sach­sen-Anhalt DIGI­TAL INNO­VA­TI­ON unter­stützt das Land Sach­sen-Anhalt Unter­neh­men bei der Kon­zep­ti­on und Umset­zung inves­ti­ver Digitalisierungsprojekte.

Geför­dert wer­den die mit dem Digi­ta­li­sie­rungs­vor­ha­ben in unmit­tel­ba­rem Zusam­men­hang ste­hen­den Per­so­nal- und Sach­kos­ten, Leis­tun­gen Drit­ter sowie Inves­ti­tio­nen (in Soft- und Hardware). 

Für Sach­sen-Anhalt gel­ten fol­gen­de Rah­men­be­din­gun­gen. Das Vor­ha­ben muss in einer oder meh­re­ren Betriebs­stät­ten in Sach­sen-Anhalt durch­ge­führt wer­den. Fer­ner muss es sich um den Ein­satz aktu­el­ler oder zukunfts­wei­sen­der Tech­no­lo­gien han­deln, die in dem Unter­neh­men bis­her nicht ein­ge­setzt wer­den. Für urhe­ber­recht­lich geschütz­te Tei­le des Pro­jek­tes muss der Erwerb oder die Berech­ti­gung zur Ver­wen­dung lücken­los nach­ge­wie­sen wer­den. Die Höhe der För­de­rung beträgt bis zu 70% der zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben, max. jedoch 70.000 €. Eine Pro­jekt­lauf­zeit darf 12 Mona­te nicht überschreiten.

Alle Infos dazu fin­den Sie hier.


Saar­land – Digitalstarter

Wett­be­werbs­fä­hig­keit sichern und gleich­zei­tig Wachs­tums­po­ten­zia­le nut­zen: Ins­be­son­de­re für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men ist die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on Her­aus­for­de­rung und Chan­ce zugleich.

Im Saar­land beträgt der För­der­satz bei klei­nen Unter­neh­men bis zu 35 % der zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben, bei mitt­le­ren Unter­neh­men bis zu 20 %, jedoch jeweils höchs­tens 10.000 Euro. Wie auch in ande­ren För­der­pro­gram­men üblich, soll sich der Fir­men­sitz oder eine Nie­der­las­sung und Betriebs­stät­te im Saar­land befinden.

Alle Infos dazu fin­den Sie hier.


Thü­rin­gen – Digitalbonus

För­der­fä­hig sind zum Vor­ha­ben gehö­ren­de Aus­ga­ben für IuK-Soft­ware und Iuk-Hard­ware ein­schließ­lich Aus­ga­ben für Leis­tun­gen exter­ner Dienst­leis­ter zur Migra­ti­on und Por­tie­rung von IT-Anwen­dun­gen und Systemen. 

Für KMU in Thü­rin­gen Aus­ga­ben für die zur Umset­zung des Vor­ha­bens für not­wen­di­ge Hard- und Soft­ware sowie für die Leis­tun­gen exter­ner Dienst­leis­ter för­der­fä­hig (bis 50% bis maxi­mal 15.000 €). Lizenz­kos­ten für den Betrieb eines Chat­bots wären nach unse­rer Recher­che eben­so im Pro­gramm Digi­talbo­nus för­der­fä­hig (bis zu 50% bei einer maxi­ma­len Lauf­zeit von 12 Monaten).

Alle Infos dazu fin­den Sie hier.


Bund und Län­der haben ihre För­der­pro­gram­me für Digi­ta­li­sie­rung optimiert

Nach unse­rer Recher­che hat sich in der För­der­land­schaft in den ver­gan­ge­nen Jah­ren eini­ges ver­bes­sert. Waren frü­her eher Aus­ga­ben für phy­si­sche Inves­ti­ti­ons­gü­ter för­der­fä­hig, so wird heu­te auch bei Bera­tungs­kos­ten zur Pro­zess­op­ti­mie­rung und Mach­bar­keits­stu­di­en, z.B. für den Ein­satz von Chat­bots unter­stützt. Sogar der Kauf von Soft­ware (dazu zäh­len auch Chat­bot Kos­ten) und Schu­lungs­maß­nah­men für die Beschäf­tig­ten zum Umgang damit sind in För­der­pro­gram­men enthalten.

Zusam­men­fas­send gilt es auf Fol­gen­des zu ach­ten: Je nach För­der­pro­gramm und Bun­des­land wer­den KMU ver­schie­den defi­niert. Wie o.g. gel­ten 100 bis 250 Beschäf­tig­te als Ober­gren­ze bei Antrag­stel­lung. Bera­tung, Ein­füh­rung und Kauf einer Chat­bot-Soft­ware, sowie Schu­lung der Anwen­de­rin­nen und Anwen­der sind unter­schied­lich geför­dert oder teil­wei­se aus­ge­schlos­sen. Eine wei­te­re Unter­schei­dung besteht in der Bewer­tung von Nut­zungs­li­zen­zen. Die­se sind je nach Bun­des­land und Pro­gramm ent­we­der aus­ge­schlos­sen oder bis zu 50% bei einer Lauf­zeit von 12 Mona­ten förderbar.

Noch ein Tipp: Eine gute ers­te Anlauf­stel­le sind die Indus­trie- und Handelskammern

Unse­re Emp­feh­lung ist, zunächst per E-Mail oder Tele­fon mit der ver­ge­ben­den Stel­le Kon­takt auf­zu­neh­men und spä­tes­tens bei Antrag­stel­lung eine Pro­jekt­skiz­ze zur Ein­füh­rung eines Chat­bots ähn­lich eines s.g. Manage­ment Sum­ma­ry ein­zu­rei­chen. Bezüg­lich einer Aus­kunft und Bera­tung zu indi­vi­du­el­len Fra­gen von För­de­run­gen haben wir auch sehr gute Erfah­run­gen mit der loka­len Indus­trie- und Han­dels­kam­mer (IHK) und dem Amt für Wirt­schafts­för­de­rung der Regi­on gemacht.


Sie sind immer noch nicht über­zeugt?
Wir bera­ten Sie gern per­sön­lich und ausführlich.


Alle Anga­ben sind ledig­lich Aus­zü­ge aus den jewei­li­gen För­der­richt­li­ni­en und ohne Gewähr