Felix Bochmann – Head of Sales & Business Development – bei 1000°DIGITAL leitet das Vertriebsteam und ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie über den Einsatz von digitalen Assistenten bzw. Chatbots nachdenken.
Im folgenden Beitrag spricht er über persönliche Erfahrungen sowie Bedenken von Kunden in Evaluierungsgesprächen. Vor allem aber gibt er Empfehlungen, wie Unternehmen bis zu 70% der Chatbot Kosten durch Förderprogramme der jeweiligen Bundesländer reduzieren können und so den Einsatz sowie die Entwicklung eines eigenen Chatbots finanzierbar machen.
Die Frage nach dem Preis!
Felix Bochmann: „Bei all unseren Pitches und Beratungsgesprächen zu Chatbots kommt früher oder später die Frage nach dem Preis.
Logisch, denn Chatbots sind letzten Endes auch nur ein Softwareprodukt, bei welchem vor dem Einsatz eine Kosten-Nutzen-Rechnung steht. Für jedes Softwareunternehmen und für mich als Vertriebsleiter ist dies immer ein heikler Moment, bei dem man stets hofft, dass das Gespräch nicht schon zu Ende ist bevor es offiziell beendet wurde. Klar, man hat ein individuelles Lösungskonzept erarbeitet, argumentiert über Leistung und und und – wir Vertriebler kennen das nur zu gut.“
Doch für Unternehmen, die Chatbots einsetzen wollen, gibt es finanzielle Hilfen.
Ein guter Chatbot, der nicht nach der dritten hilflosen Antwort weggeklickt wird, kostet Zeit von guten Entwicklern und Redakteuren und damit Geld. Ein solches Investment in eine neue Software ist aber förderfähig, solange das Unternehmen als klein- und mittelständisches Unternehmen gilt. Je nach Bundesland liegt eine Obergrenze bei 100 bis 250 Beschäftigten bei Antragstellung. Auch steht das Geld je Region und Förderprogramm für verschiedene Schwerpunkte und in unterschiedlichen Höhen zur Verfügung. In NRW und Sachsen-Anhalt sind es für Digitalisierungsmaßnahmen (u.a. Chatbot Kosten) von KMU sogar bis 70% der förderfähigen Ausgaben.
Wir haben recherchiert und nach Bundesländern geordnet attraktive Förderprogramme zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business) zusammengefasst, um Ihre Chatbot Kosten zu reduzieren:
Wie Kosten für die Chatbot-Entwicklung durch Förderungen der Bundesländer übernommen bzw. minimiert werden können.
Bayern – Digitalbonus
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der „Zukunftsstrategie Bayern Digital” kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben.
Förderfähig sind hier KMU außer Angehörige der Freien Berufe.
Im Digitalbonus Standard sind bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen und bis zu 30% bei mittleren Unternehmen, max. jedoch 10.000 € förderfähig.
Im Digitalbonus Plus gibt es für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen und bis zu 30% bei mittleren Unternehmen, max. jedoch 50.000 €. Die Bagatellgrenze beträgt 4.000 €.
Alle Infos dazu finden Sie hier.
Baden-Württemberg – Digitalisierungsprämie
Die Digitalisierungsprämie verbindet die Zuschussförderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit einem zinsverbilligten Darlehen von uns. Sie erhalten den Zuschuss in Form eines Tilgungszuschusses, der die Rückzahlung des Darlehens mindert.
Für KMU mit maximal 100 Beschäftigten gibt es in Baden-Württemberg Darlehen und Tilgungszuschüsse (5.000 bis 50.000 €, 10% von 50.001 bis 100.000 €).
Alle Infos dazu finden Sie hier.
Brandenburg – BIG Digital
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) über die ILB bei Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers, bei der Durchführung von Innovationsprojekten und bei Digitalisierungsmaßnahmen.
Das MWE-Förderprogramm BIG (Ministerium für Wirtschaft und Energie) unterstützt Unternehmen (KMU) bei der Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen, solange es auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist und seinen Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg hat. Dies gilt auch für freie Berufe. Vereine und gemeinnützige Einrichtungen sind von der Förderung in der BIG – Richtlinie ausgeschlossen.
Im BIG-Digital gibt es im Wege der Anteilfinanzierung (50%) maximal jeweils 50.000 € für das Modul Beratung und Schulung (Laufzeit bis 6 Monate) und maximal 500.000 € für das Modul Implementierung (Laufzeit bis 36 Monate).
Man kann den Brandenburgischen Innovationsgutschein nach einem bestätigten Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bei der ILB beantragen.
Alle Infos dazu finden Sie hier.
NRW – Innovations- und Digitalisierungsgutschein
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) hat ein Förderprogramm speziell für den innovativen Mittelstand aufgelegt. Unter dem gemeinsamen Dach „Mittelstand.innovativ!“ umfasst es die Förderlinien „Innovations- und Digitalisierungsassistent(in)“ sowie den „Innovations- und Digitalisierungsgutschein“.
Zur Verfügung stehen dabei:
- Digitalisierungsgutschein A – Analyse und Bewertung: Status quo-Analyse des Digitalisierungsgrades im Unternehmen („Digitalisierungscheck”) oder Erfassung des Grades der IT-Sicherheit
- Digitalisierungsgutschein B – Befähigung und Umsetzung: Durchführung innovativer Lösungen zur Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen.
- Innovationsgutschein B (Beratung) für eine wissenschaftliche und technische Beratung sowie Machbarkeitsstudien und Markt- und TechnologierecherchenInnovationsgutschein F+E (Forschung und Entwicklung) für die Ausgestaltung von ersten Produktideen und Prototypen sowie System und Prozessoptimierungen
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 40%, bei kleinen Unternehmen bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben. Die Gutscheine haben einen Wert von 10.000 bis 15.000 €. Jedes Unternehmen kann innerhalb von zwei Jahren zwei Förderbausteine in Anspruch nehmen, sofern sie aufeinander aufbauen. Projekte sollten innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.
Alle Infos dazu finden Sie hier.
Sachsen – SAB E-Business
Mit dem Programm „E-Business“ unterstützen wir KMU bei der Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Informations- und Kommunikationstechnologien. […]
Zuschüsse werden beispielsweise für die Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten, den Kauf von Software und dafür notwendiger Hardware oder die Einführung von entwickelten Lösungen gewährt.
Förderungen gibt es über die Sächsische Aufbaubank (SAB) für KMU aus Handwerk, Handel, Dienstleistung, der Kultur- und Kreativwirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer für
- Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten (max. 5 Tage á 900€)
- technische Realisierung
- Erwerb von Software und für deren Nutzung notwendige Hardware
- Einführung der entwickelten Lösungen, inkl. Schulungen
Ein Zuschuss beträgt hier max. 50% bis 50.000 € (10% Bonus bei tariflichen oder tarifgleichen Löhne).
Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Standardsoftware, isolierte Internetpräsentationen, Betriebskosten, Leasing-, Lizenz- und vergleichbare Modelle sowie physische und bauliche Maßnahmen.
Alle Infos dazu finden Sie hier.
Sachsen-Anhalt – Digital Innovation
Mit Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte.
Gefördert werden die mit dem Digitalisierungsvorhaben in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Personal- und Sachkosten, Leistungen Dritter sowie Investitionen (in Soft- und Hardware).
Für Sachsen-Anhalt gelten folgende Rahmenbedingungen. Das Vorhaben muss in einer oder mehreren Betriebsstätten in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden. Ferner muss es sich um den Einsatz aktueller oder zukunftsweisender Technologien handeln, die in dem Unternehmen bisher nicht eingesetzt werden. Für urheberrechtlich geschützte Teile des Projektes muss der Erwerb oder die Berechtigung zur Verwendung lückenlos nachgewiesen werden. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 70.000 €. Eine Projektlaufzeit darf 12 Monate nicht überschreiten.
Alle Infos dazu finden Sie hier.
Saarland – Digitalstarter
Wettbewerbsfähigkeit sichern und gleichzeitig Wachstumspotenziale nutzen: Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist die digitale Transformation Herausforderung und Chance zugleich.
Im Saarland beträgt der Fördersatz bei kleinen Unternehmen bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei mittleren Unternehmen bis zu 20 %, jedoch jeweils höchstens 10.000 Euro. Wie auch in anderen Förderprogrammen üblich, soll sich der Firmensitz oder eine Niederlassung und Betriebsstätte im Saarland befinden.
Alle Infos dazu finden Sie hier.
Thüringen – Digitalbonus
Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für IuK-Software und Iuk-Hardware einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und Systemen.
Für KMU in Thüringen Ausgaben für die zur Umsetzung des Vorhabens für notwendige Hard- und Software sowie für die Leistungen externer Dienstleister förderfähig (bis 50% bis maximal 15.000 €). Lizenzkosten für den Betrieb eines Chatbots wären nach unserer Recherche ebenso im Programm Digitalbonus förderfähig (bis zu 50% bei einer maximalen Laufzeit von 12 Monaten).
Alle Infos dazu finden Sie hier.
Bund und Länder haben ihre Förderprogramme für Digitalisierung optimiert
Nach unserer Recherche hat sich in der Förderlandschaft in den vergangenen Jahren einiges verbessert. Waren früher eher Ausgaben für physische Investitionsgüter förderfähig, so wird heute auch bei Beratungskosten zur Prozessoptimierung und Machbarkeitsstudien, z.B. für den Einsatz von Chatbots unterstützt. Sogar der Kauf von Software (dazu zählen auch Chatbot Kosten) und Schulungsmaßnahmen für die Beschäftigten zum Umgang damit sind in Förderprogrammen enthalten.
Zusammenfassend gilt es auf Folgendes zu achten: Je nach Förderprogramm und Bundesland werden KMU verschieden definiert. Wie o.g. gelten 100 bis 250 Beschäftigte als Obergrenze bei Antragstellung. Beratung, Einführung und Kauf einer Chatbot-Software, sowie Schulung der Anwenderinnen und Anwender sind unterschiedlich gefördert oder teilweise ausgeschlossen. Eine weitere Unterscheidung besteht in der Bewertung von Nutzungslizenzen. Diese sind je nach Bundesland und Programm entweder ausgeschlossen oder bis zu 50% bei einer Laufzeit von 12 Monaten förderbar.
Noch ein Tipp: Eine gute erste Anlaufstelle sind die Industrie- und Handelskammern
Unsere Empfehlung ist, zunächst per E-Mail oder Telefon mit der vergebenden Stelle Kontakt aufzunehmen und spätestens bei Antragstellung eine Projektskizze zur Einführung eines Chatbots ähnlich eines s.g. Management Summary einzureichen. Bezüglich einer Auskunft und Beratung zu individuellen Fragen von Förderungen haben wir auch sehr gute Erfahrungen mit der lokalen Industrie- und Handelskammer (IHK) und dem Amt für Wirtschaftsförderung der Region gemacht.
Sie sind immer noch nicht überzeugt?
Wir beraten Sie gern persönlich und ausführlich.
Alle Angaben sind lediglich Auszüge aus den jeweiligen Förderrichtlinien und ohne Gewähr