Das Thema eGovernment steht bei vielen Behörden ganz oben auf der Agenda. Spätestens seit der Bekanntmachung des Onlinezugangsgesetzes im August 2017 forcieren Bund und Länder eine stärkere Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen. Ein Chatbot bietet bei diesem Vorhaben viele Möglichkeiten, Prozesse zu beschleunigen oder Bürgeranliegen schneller abzuwickeln.
Was ist das Onlinezugangsgesetz ?
„Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet die öffentlicheVerwaltung, bis zum Jahr 2022 575 Verwaltungsleistungenonline anzubieten. Der größte Nutzen für Bürger:innen und Unternehmen entsteht hierbei durch die Digitalisierung von den Kommunen vollzogener Verwaltungsleistungen, die in besonders engem Bezug zum Alltagsleben stehen.“ (Quelle: Deutschland Index der Digitalisierung 2019)
Eine Investition, die sich lohnt
Jedoch spielt bei der Überlegung, einen digitalen Helfer in die Prozesse zu integrieren, natürlich auch der Preis eine Rolle. Denn Chatbots sind schließlich auch nur ein Softwareprodukt, bei welchem vor dem Einsatz eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufgestellt wird. Ein guter Kommunikationsassistent, der nicht nach der dritten hilflosen Antwort weggeklickt wird, muss von Software Developern und Redakteuren gewissenhaft konzipiert und entwickelt werden, was nicht nur Zeit beansprucht, sondern auch Kosten verursacht. Für bayerische Kommunen ist dieses Investment nun aber förderfähig.
Förderprogramm „Digitales Rathaus“
Dem kommunalen Bereich kommt bei der Umsetzung des OZG eine entscheidende Rolle zu, da dort ein Großteil der Verwaltungsleistungen angeboten wird. Der Freistaat Bayern bietet daher regionalen Behörden eine Förderung, um den Ausbau der jeweiligen Online-Dienste zu unterstützen. Dafür steht dem Bundesland insgesamt ein Betrag von 42 Mio. Euro zur Verfügung. Die kommunalen Verwaltungen können seit Oktober 2019 finanzielle Fördermittel für Anschaffung und Einrichtung von digitalen Dienste beantragen. Dabei können 80 bis 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erstattet werden. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich dabei auf 20.000 Euro pro Gemeinde, Landkreis oder Bezirk.
Mit gutem Beispiel voran
Das Land Bayern möchte mit diesem Förderprogramm einen Anreiz schaffen, um Dienste, die vorher nur analog erfolgten, schnellstmöglich zu digitalisieren. Die ambitionierte Zielvorgabe sieht vor, dass die wichtigsten Verwaltungsleistungen in Bayern bereits 2020 online zur Verfügung stehen sollen.
Gleichzeitig bestehen im bundesweiten Vergleich zwischen den Vorgaben des OZG und dem aktuellen Status quo noch erhebliche Diskrepanzen. Durchschnittlich werden bislang erst 19 Prozent der Verwaltungsleistungen digital angeboten. Oftmals sind dabei städtische Verwaltungen in Bezug auf eGovernment besser aufgestellt, als kommunale Behörden. Folglich liegen im Bundesländervergleich die Stadtstaaten Hamburg und Berlin deutlich vorn.
Ein Chatbot schafft Orientierung
Auch wenn die Öffentliche Verwaltung kontinuierlich daran arbeitet, ihre digitalen Services auszubauen, sind in Deutschland nur rund 60 Prozent der Bevölkerung zufrieden mit dem Online-Angebot ihrer Stadt oder Gemeinde. Oftmals fehlt es den Bürgern an Strukturierung, Durchgängigkeit und Vielfalt der Dienste (Quelle: Studie eGovernment MONITOR 2019). Ein Chatbot kann an genau dieser Stelle Abhilfe leisten. Über ein benutzerfreundliches Chat-Widget können Bürger direkt ihr Anliegen angeben und bekommen in Sekundenschnelle die passende Antwort geliefert. Dadurch lässt sich beispielsweise langes Suchen nach Web-Formularen oder Statusinformationen vermeiden. Der Behördenbot bietet die optimale Lösung, um die Nutzung von digitalen Diensten zu unterstützen. Denn nur zufriedenstellende Erfahrungen und die wiederholte Verwendung von Online-Services etablieren das Digitale im Behördenumfeld.
Unterstützen Sie Ihre Behörde mit einem digitalen Helfer
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